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Bezeichnung

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  Formular Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  Beschreibung Risikohinweise (R-Satz)

Die R-Sätze bezeichnen die besonderen Gefahren eines Stoffes entsprechend der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoff- verordnung - GefStoffV) und sind im Anhang I Nr. 3 aufgelistet.

Es werden auch Abwandlungen der R-Sätze durch Chemikalienfirmen angezeigt. Diese Sätze sind in der Beschreibung durch Hinzufügen des Firmennamens kenntlich gemacht.

Bei der kombinierten Angabe der besonderen Gefahren in einem einzigen Satz steht zwischen den Ziffern ein Schrägstrich (/).