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Bezeichnung

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  Formular Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  Beschreibung Erläuterung zur Aufbewahrung nach Paragraph
24 GefStoffV

Mit T+ oder T gekennzeichnete Stoffe und Zubereitungen sind unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben.